Bedingungen & Haftungsausschluss

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

1. Allgemein

1.1. Mit der Unterzeichnung eines Angebots, eines Bestellformulars, eines Arbeitsplans oder eines anderen Dokuments, in dem eine Vereinbarung über die Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen durch BV BUZZE enthalten ist und in dem auf diese allgemeinen Bedingungen Bezug genommen wird, akzeptiert der Vertragspartner die folgenden Bedingungen als allein anwendbar, ungeachtet anderer Bestimmungen, die in einem Auftrag oder einem anderen Dokument des Vertragspartners enthalten sind.
1.2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind die folgenden Bedingungen Bestandteil aller unserer Vereinbarungen. Abweichungen können nur mit vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von BV BUZZE akzeptiert werden.
1.3. Diese allgemeinen Bedingungen gelten als vom Vertragspartner ausdrücklich akzeptiert, auch wenn sie im Widerspruch zu den allgemeinen oder besonderen Bedingungen des Vertragspartners stehen.

2. Angebot und Abschluss einer Vereinbarung

2.1. Unsere Angebote sind nur einen Monat lang nach ihrer Erstellung gültig. Die BV Buzze ist nur dann an diese Angebote gebunden, wenn die Annahme des Vertragspartners innerhalb dieser Frist bei der BV Buzze eingeht.
2.2. Andere oder zusätzliche Aufträge fallen finanziell nicht unter das Angebot und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
2.3. Die Vereinbarung kann nur im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden.
2.4. Jede offizielle Preiserhöhung außerhalb des Willens von BV Buzze, die sich auf den Selbstkostenpreis auswirkt, rechtfertigt eine Preisrevision gemäß der offiziellen Preisrevisionsformel. Nicht einschränkend bezieht sich BV BUZZE auf neue Steuern und/oder Abgaben, Änderungen der Energiepreise, Lohnkosten oder Kraftstoffkosten.

3. Preisvereinbarungen – Zahlung

3.1. Sofern nicht anders vereinbart, wird der Preis für die Arbeiten entsprechend ihrer Ausführung in Rechnung gestellt. Die Mehrwertsteuer, andere Steuern und Abgaben sowie deren Änderungen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Der Restbetrag der Rechnungen ist sofort nach Zustellung der Rechnung fällig. Im Falle einer unbaren/unverzüglichen Zahlung ist BV Buzze gezwungen, auf der Grundlage des Gesetzes vom 2/8/2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Zinsen auf die fälligen Beträge zu berechnen. Die Zinsen werden automatisch, von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung fällig. Darüber hinaus ist BV Buzze verpflichtet, eine pauschale Entschädigung von 10% mit einem Mindestbetrag von 250 Euro zu berechnen.
3.2. Wenn der Kunde einen Auftrag storniert, ist er verpflichtet, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25% des Gesamtbetrags des Auftrags zu zahlen, unbeschadet aller anderen zusätzlichen Entschädigungen aufgrund von Verwaltungskosten, Ausführungskosten und dergleichen.
3.3. Bei Vertragsverletzung, Konkurs oder offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit des Abnehmers kann BV Buzze den Vertrag per einfachem Einschreiben ohne Inverzugsetzung und von Rechts wegen als aufgelöst betrachten. Im Falle einer Auflösung oder Beendigung des Vertrags zu Lasten des Vertragspartners ist eine pauschale Entschädigung in Höhe von 25 % des Vertragspreises an die BV Buzze zu zahlen, unbeschadet des Ersatzes des tatsächlichen Schadens der BV Buzze.
3.4. Auch im Falle eines absoluten Pauschalbetrags und unabhängig davon, ob die Arbeiten von BV Buzze oder in unserem Auftrag ausgeführt werden, führt jede Änderung der Löhne, der Sozialversicherungsbeiträge, der Material- oder Transportpreise sowie jede neue Steuer oder Abgabe zu einer Preisänderung, die auf die entsprechende Rechnung angewendet wird.
3.5. Alle unsere Rechnungen gelten als akzeptiert, wenn sie nicht innerhalb von 8 Kalendertagen nach Erhalt per Einschreiben angefochten werden. Jede Zahlung wird mit den ältesten Rechnungen und den darauf fälligen Zinsen und Schäden verrechnet.
3.6. Wenn der Vertragspartner den überfälligen Betrag auch nach einer Inverzugsetzung nicht vollständig bezahlt, behält sich BV Buzze das Recht vor, alle laufenden Leistungen auszusetzen und/oder endgültig zu beenden, ohne dass der Vertragspartner dafür eine Entschädigung verlangen kann.
3.7. Die Lieferung von Waren und Dienstleistungen durch BV Buzze ist mehrwertsteuerpflichtig. Wenn sich der Vertragspartner auf die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft beruft, trägt der Vertragspartner selbst die Verantwortung und Beweislast dafür. Wenn sich bei einer Mehrwertsteuerprüfung herausstellt, dass dem Vertragspartner noch eine höhere Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt werden musste, behält sich BV Buzze das Recht vor, die noch geschuldete Mehrwertsteuer vom Vertragspartner zurückzufordern.

 

4. Frist für die Umsetzung

4.1. Die in den Angeboten genannten Ausführungsfristen sind nicht bindend, sondern lediglich informativ. Sofern nicht anders vereinbart, können Verzögerungen bei der Ausführung der Arbeiten in keiner Weise die Annullierung/Kündigung des Vertrags, eine Entschädigung oder Zinsen oder die Verweigerung der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises rechtfertigen. BV Buzze behält sich das Recht vor, die Ausführung jeder Arbeit, dieser oder einer anderen, auszusetzen sowie eine Dienstleistung zu verweigern, solange eine offene Forderung, ausschließlich aus dem vorliegenden Vertrag oder aus einem anderen Vertrag, nicht beglichen wurde. Der daraus resultierende Zahlungsverzug geht nicht zu Lasten von BV Buzze.
4.2. Sollte BV Buzze eines der Rechte, die sich aus diesen allgemeinen Bedingungen ergeben, nicht oder verspätet geltend machen, so bedeutet dies nicht, dass BV Buzze auf diese Rechte verzichtet.

WIDERRUFSRECHT

5. Rücktrittsrecht

Bei Lieferung der Produkte:
5.1. Beim Kauf von Produkten hat der Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen aufzulösen. Diese Bedenkzeit beginnt am Tag nach Erhalt des Produkts durch den Verbraucher oder einen zuvor vom Verbraucher benannten und dem Unternehmer mitgeteilten Vertreter.
5.2. Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher das Produkt und die Verpackung mit Sorgfalt behandeln. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder benutzen, der notwendig ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das Produkt mit dem gesamten gelieferten Zubehör und – wenn vernünftigerweise möglich – im Originalzustand und in der Originalverpackung an den Unternehmer zurücksenden, und zwar gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers. Zur Erbringung von Dienstleistungen:
5.3. Bei der Erbringung von Dienstleistungen hat der Verbraucher die Möglichkeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen, beginnend mit dem Tag des Vertragsabschlusses, zu widerrufen.
5.4. Um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, muss der Verbraucher die angemessenen und klaren Anweisungen des Unternehmers im Angebot und/oder spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung befolgen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferten Leistungen bleiben das Eigentum von BV Buzze, solange die Rechnung für diese Leistungen nicht vollständig bezahlt ist.

7. Haftung

7.1. BV Buzze haftet nicht im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände bei ihr oder ihren Lieferanten, die trotz vernünftigerweise zu erwartender Vorkehrungen und außerhalb ihrer Kontrolle die Ausführung des Auftrags verzögern, übermäßig erschweren oder sogar völlig unmöglich machen.
7.2. Höhere Gewalt oder unvorhergesehene Umstände setzen die Ausführungsfrist aus, solange diese Umstände andauern, ohne dass der Vertragspartner eine Entschädigung erhält. Außerdem behält sich BV Buzze das Recht vor, den Vertrag im Falle höherer Gewalt ohne Formalitäten oder Vorankündigung aufzulösen.
7.3. Die BV Buzze haftet nicht für eventuelle Schäden an Personen oder Gütern, die bei der Ausführung des Vertrags verursacht werden, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches, betrügerisches, schwerwiegendes Verschulden seitens der BV Buzze vor.6.4. Unter keinen Umständen kann die finanzielle Haftung von BV Buzze den vorgesehenen Preis des Auftrags übersteigen.
7.5. BV Buzze haftet nicht für Schäden, die auf ein Verschulden seiner Beauftragten zurückzuführen sind, auch nicht für deren schweres oder vorsätzliches Verschulden.
7.6. Jeder Anspruch der Gegenpartei auf Schadensersatz, Entschädigung oder einen anderen Anspruch gegen BV Buzze erlischt von Rechts wegen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten, nachdem die Tatsachen, auf denen der Anspruch beruht, der Gegenpartei bekannt waren oder ihr vernünftigerweise hätten bekannt sein müssen (= Verjährungsfrist), bei dem zuständigen belgischen Gericht eingereicht wird.

8. Erklärung zum Datenschutz

8.1. BV Buzze verarbeitet und sammelt die personenbezogenen Daten, die BV Buzze von Ihnen erhält, zum Zwecke der Vertragserfüllung, der Kundenverwaltung, der Buchhaltung und der Direktmarketingaktivitäten. Die Rechtsgrundlagen sind die Einwilligung, die Erfüllung des Vertrags, die Erfüllung gesetzlicher und behördlicher Verpflichtungen oder das berechtigte Interesse.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche ist BV Buzze, Plantenweg 16 in 8540 Deerlijk. Die betreffenden personenbezogenen Daten werden im Rahmen der vorgenannten Verarbeitungszwecke an Verarbeiter, Empfänger und/oder Dritte weitergegeben.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der personenbezogenen Daten, die er BV Buzze zur Verfügung stellt, und verpflichtet sich zur Einhaltung der Allgemeinen Datenschutzverordnung in Bezug auf die Personen, deren personenbezogene Daten er an uns übermittelt hat, sowie in Bezug auf alle möglichen personenbezogenen Daten, die er von uns und unseren Mitarbeitern erhalten kann.
Der Kunde bestätigt, dass er angemessen über die Verarbeitung seiner persönlichen Daten und über seine Rechte auf Zugriff, Berichtigung, Löschung und Widerspruch informiert wurde.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Website finden.

9. Geistiges Eigentum

9.1. Alle Entwürfe, Studien, Zeichnungen, Präsentationen, Arbeitsmethoden und generell alle Träger, in denen unsere geistigen Leistungen erscheinen oder enthalten sind, bleiben zu jeder Zeit das Eigentum von BV Buzze. Der Abnehmer erkennt an, dass alle Rechte daran ausschließlich der BV Buzze gehören und dass der Abnehmer selbst keine Rechte daran geltend machen kann. Der Abnehmer erkennt an, dass die genannten Gegenstände sowie das damit verbundene Know-how, die Methoden und die entwickelte Software ausschließliches Eigentum von BV Buzze sind und unter den Schutz des geistigen Eigentums fallen können. Sie dürfen unter keinen Umständen, auch nicht teilweise, ohne die schriftliche Genehmigung von BV Buzze verwendet, weitergegeben oder kopiert werden. Der Kunde verzichtet hiermit ausdrücklich auf die Möglichkeit, ein diesbezügliches Recht geltend zu machen und die erhaltenen Informationen zur Beantragung eines geistigen Schutzrechts zu verwenden. Er verpflichtet sich, die Vertraulichkeit zu wahren und dies zu unterlassen.
9.2. Alle von der BV Buzze erstellten Dokumente, gleich welcher Art, bleiben Eigentum der BV Buzze und müssen auf erstes Anfordern an die BV Buzze zurückgegeben werden.

10. Geltendes Recht

10.1 Auf alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ausschließlich belgisches Recht anwendbar.
10.2 Für die Beilegung aller Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder die sich auf die Bezahlung der Rechnungen beziehen, sind die Gerichte am Sitz von BV BUZZE zuständig, d.h. die Gerichte in Kortrijk. Die BV BUZZE behält sich jedoch das Recht vor, den Rechtsstreit vor den Gerichten des Sitzes oder des Wohnsitzes des Vertragspartners oder des Ortes, an dem der Vertrag ausgeführt wurde, auszutragen.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Sollten eine oder mehrere Klauseln oder Sätze von Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund nicht gültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Teile der Klauseln dennoch unberührt.
11.2. An die Stelle der unwirksamen (Teil-)Klausel tritt diejenige Bestimmung nach den geltenden Vorschriften, die dem wirtschaftlichen Sinn und Inhalt der unwirksamen Klausel am nächsten kommt, auch wenn die vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten.
11.3. BV Buzze kann einseitig Änderungen an den allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen. Diese können nur dann gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden, wenn dieser nicht innerhalb von 15 Kalendertagen ab dem Tag der Bekanntgabe dieser Änderungen Widerspruch einlegt.